wir haben an einem Samstag (!) von 19:00 bis 22:10 durch lautes Spielen mit der Gitarre und Singen von Liedern, ungebührlicherweise störenden Lärm erregt wir haben natürlich Einspruch erhobendas Verfahren würde wegen Lächerlichkeit und Nichtigkeit eingestellt aber so tickt unsere Nachbarin;-)